Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Projekte und laufenden Betreuungen von Nordscales gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nordscales – Emircan Karabudak, Dürerring 107, 31275 Lehrte (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Online-Werbung, Social-Media-Betreuung sowie Grafik- und Print-Design.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) durch den Auftraggeber zustande. Ein Erstgespräch ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Leistungen der Suchmaschinenoptimierung und der Online-Werbung schuldet der Auftragnehmer ein Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden bestimmte Platzierungen in Suchergebnissen, Reichweiten, Klickzahlen oder Anfragemengen nicht zugesichert, da diese von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers abhängen – etwa von Algorithmen und Richtlinien der Betreiberplattformen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte hinzuzuziehen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.
(4) Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte – Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben – rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch diese Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
(3) Verzögerungen, die auf einer unterbliebenen oder verspäteten Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Projektleistungen werden in der Regel zum Festpreis, laufende Betreuung als monatliche Pauschale abgerechnet.
(2) Bei Projekten ab einem Auftragswert von 1.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent bei Auftragserteilung zu verlangen. Der Restbetrag wird mit Abnahme fällig.
(3) Monatliche Pauschalen sind im Voraus zum dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
(5) Kosten Dritter – insbesondere Werbebudgets, Lizenzgebühren, Domain-, Hosting- und Druckkosten – sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert berechnet oder direkt vom Auftraggeber getragen.
(6) Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
§ 6 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber diese nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an.
(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung wesentlicher Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt, etwa durch Veröffentlichung der Website.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte an erstellten Inhalten
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit gesonderter Zustimmung zulässig.
(3) Entwürfe, Zwischenstände und nicht angenommene Konzepte bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht genutzt werden.
(4) An eingesetzten Fremdkomponenten – etwa Schriftarten, Stockfotos, Bibliotheken oder Content-Management-Systemen – gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Änderungen bei Drittanbietern, insbesondere bei Hosting-Anbietern, Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen, sowie nicht für Folgen von Algorithmus- oder Richtlinienänderungen dieser Anbieter.
(5) Der Auftraggeber ist für die Erstellung und Aktualität eigener Datensicherungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur Fortführung erforderlichen Zugangsdaten und Dateien, soweit diese vom Auftrag umfasst und vollständig bezahlt sind.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
(3) Zur datenschutzrechtlichen Verarbeitung wird, soweit erforderlich, ein gesonderter Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 29. Juli 2026